Die Rechtsform als strategische Entscheidung
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Während die klassische GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die gängigste Wahl ist, bietet die sogenannte Doppelstock-Holding für ambitionierte Unternehmer und Unternehmensgruppen signifikante Vorteile, die weit über die einfache Haftungsbeschränkung hinausgehen.
Der entscheidende Unterschied: Holding schlägt GmbH
Eine normale GmbH ist eine operative Gesellschaft, die alle Gewinne erwirtschaftet und versteuert. Bei einem Verkauf des Unternehmens oder bei der Ausschüttung von Gewinnen an den Gesellschafter fallen hohe Steuerlasten an.
Die Doppelstock-Holding hingegen ist ein gestaffeltes Konstrukt aus mindestens zwei Gesellschaften:
1.Oberste Holding (Dachgesellschaft): Hält die Anteile an der Zwischenholding.
2.Zwischenholding: Hält die Anteile an der operativen GmbH (dem eigentlichen Geschäftsbetrieb).
Die drei Hauptvorteile der Doppelstock-Holding
Die Komplexität der Struktur wird durch drei wesentliche Vorteile mehr als aufgewogen:
1. Nahezu steuerfreier Unternehmensverkauf
Dies ist der größte Vorteil: Verkauft die Holding die Anteile an der operativen GmbH, sind die Veräußerungsgewinne gemäß § 8b KStG zu 95% steuerfrei [1]. Die effektive Steuerlast auf den Verkaufserlös beträgt somit nur ca. 1,5% bis 1,6% (durch die Besteuerung der 5% nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben). Bei einer Privatperson als Gesellschafter würden hingegen bis zu 45% Steuern anfallen.
2. Risikominimierung und Vermögensschutz
Die Holdingstruktur ermöglicht eine klare Trennung von operativem Risiko und Vermögen. Gewinne können aus der operativen GmbH in die Holding ausgeschüttet werden. Dort dienen sie als risikofreies Vermögen für Reinvestitionen oder den Aufbau einer Altersvorsorge, geschützt vor den Haftungsrisiken des operativen Geschäfts.
3. Steueroptimierte Reinvestition
Dividenden und Gewinnausschüttungen aus der operativen GmbH können in der Holding ebenfalls zu 95% steuerfrei vereinnahmt werden [2]. Dieses nahezu steuerfreie Kapital steht der Holding für Reinvestitionen (z.B. in neue Projekte, Immobilien oder andere Beteiligungen) zur Verfügung, ohne dass es zuerst mit der vollen Einkommensteuer des Gesellschafters belastet werden muss.
Fazit: Struktur ist alles – aber nur mit Experten
Die Doppelstock-Holding ist ein mächtiges Werkzeug für Vermögensaufbau und -schutz. Sie ist jedoch kein Standardmodell und erfordert eine präzise rechtliche und steuerliche Gestaltung von Anfang an.
Hier kommt unser All-in-One-Beratungsmodell ins Spiel: Wir koordinieren die notwendige Rechtliche Expertise unserer Partner-Anwaltskanzleien für die korrekte Gründung und die Steuerliche Expertise unserer Partner-Steuerberater für die optimale Strukturierung und laufende Betreuung.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Wachstum – wir sorgen dafür, dass die Struktur Ihres Unternehmens Ihr Vermögen schützt und Ihre Steuerlast minimiert.
Quellen: [1]: # „§ 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG).“ [2]: # „Resolvio, Steuerliche Vorteile einer Holding-Struktur im Überblick.“
Hinweis: Die EPG Finance UG erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Leistungen erfolgen durch unsere zugelassenen Partner.


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